Prüfen

Prüfsachverständiger für energetische
Gebäudeplanung

Anerkannt
Verständlich
Termin- und fristgerecht

PSVeGP: Anerkennung unserer Mitarbeiter durch die Architekten- bzw. Baukammer Berlin

Seit dem 01. Juli 2011 muss bei der Errichtung, Erweiterung oder Änderung von Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen ein amtlich anerkannter Prüfsachverständiger für energetische Gebäudeplanung herangezogen werden. Dieser befasst sich mit der Prüfung der Energieeinsparnachweise, mit der Überwachung der Bauausführung und der Bestätigung des Energiebedarfsausweises zur Fertigstellung.

Die PGNord bietet alle Leistungen des Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung (PSVeGP) nach EnEV/GEG-DV in Berlin und BbgBO in Brandenburg an. Wir arbeiten auf Grundlage der EnEV (Energieeinsparverordnung) sowie des aktuellen GEG (Gebäudeenergiegesetzes).

Leistungen des Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung (PSVeGP)

Wann ist ein Prüfsachverständiger für energetische Gebäudeplanung gesetzlich vorgeschrieben?

In Berlin gilt seit 2011 das Vier-Augen-Prinzip. Es ist erforderlich, Nachweise über die Einhaltung der EnEV-GEG-Verordnung durch einen Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung überprüfen zu lassen. Diese Regelung gilt für alle Neuerrichtungen, Änderungen und Erweiterungen ab 50 qm bei Nichtwohngebäuden und für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohnungen.

In Brandenburg ist der Nachweis über die Einhaltung der Verordnung bei Sonderbauten nach §51 Abs. 2 der BbgBo erforderlich.

Vorteile der Begleitung durch einen Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung

  • Anbieterneutrale Überprüfung auf Basis der Sachlage

  • Sicherheit in Bezug auf Bauplanung und Bauausführung

  • Sicherstellung der Einhaltung von Vorgaben und technischen Regeln

  • Bescheinigung über die Einhaltung der EnEV-GEG-Vorgaben 

  • Bestätigung von Ausnahmen und Befreiungen bei Vorliegen der Voraussetzungen

Durch die Beauftragung eines Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung wird von Baubeginn an sichergestellt, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. So lassen sich aufwendige Umplanungsmaßnahmen vermeiden, die bei später festgestellten Problemen auftreten können. Neben der Überprüfung der Planung wird auch die Umsetzung geprüft, was baulichen Mängeln vorbeugt.

Ablauf einer EnEV-GEG-Prüfung  

1.
Phase

Kommunikation und Erstprüfung
Abstimmung zwischen Prüfer und vom Bauherren beauftragten Bauleiter/Projektleiter zum Ablauf und den erforderlichen Unterlagen. Erstellen des Prüfprotokolls sowie des Prüfbescheids nach erfolgreicher Prüfung der erhaltenen Unterlagen und Nachweise auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

2.
Phase

Prüfung der Bauausführung sowie der bauaufsichtlichen Nachweise
Es erfolgt eine stichprobenartige Prüfung der Bauausführungen mit Schwerpunkt auf dem Bauergebnis und nicht dem Bauprozess. Zudem erfolgt die Überprüfung der bautechnischen Nachweise zur Baufertigstellung. Vorgesehen sind Baustellenbegehungen während des erweiterten Rohbaus, zur Fertigstellung der Gebäudehülle und nach Einbau anlagentechnischer Teile.

3.
Phase

Überprüfung der EnEV-GEG-Berechnungen, Energieausweisprüfung und Freigabe
Im letzten Schritt erfolgt die Überprüfung auf Vollständigkeit sowie Richtigkeit der energieeinsparrechtlichen Nachweise und des Energieausweises. Bei Übereinstimmung aller Angaben wird die entsprechende Bescheinigung ausgestellt, mit der die Freigabe erfolgt.

Prüfung und Bestätigung der Anträge für Ausnahmen und Befreiungen  

Bei Vorliegen der geforderten Voraussetzungen bieten wir nach deren Prüfung die Bestätigung von Ausnahmen und Befreiungen von den Anforderungen des GEG nach § 47 Abs 4

  • § 71 Abs 2 (Nachrüstungen)

  • § 55 Abs 1 (Ausnahmen)

  • § 102 Abs 1 (Befreiungen)  

Als Grundlage zur Prüfung dienen die erlassenen Vorgaben und Kriterien der zuständigen Landesbehörden und des GEG.

Wir sind Ihr Spezialist für Prüfen, Messen, Bewerten & Zertifizieren – PGNord

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